Hier finden Sie detaillierte Informationen: Um den Führerausweis der Kategorie B (Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3'500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen ausser dem Führer) zu erlangen, gehen sie folgendermassen vor: |
1. Gesetzliches Mindestalter 18 Jahre |
2. Besuch Nothelferkurs |
3. Absolvierter Nothelferkurs (der Nothelferausweis darf nicht älter als 6 Jahre sein) |
4. Antragsformular für Lernfahrausweis ausfüllen und mit einem amtlichen Ausweis, persönlich beim Strassenverkehrsamt oder bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde abgeben |
5. Theorie lernen |
6. Theorieprüfung ein Monat vor dem 18. Geburtstag absolvieren |
7. Praktische Ausbildung nach Erhalt des Lernausweises |
8. Besuch Verkehrskundeunterricht |
9. Anmelden zur praktischen Prüfung |
10. Praktische Prüfung |