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Fahrschule L4YOU
Schaffhauserstrasse 466
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Telefon: +41 76 340 40 18
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Anspruchsvoll und professionell!

Eine gute Fahrschule ist Gold wert, denn sie verschafft Ihnen Sicherheit und psychische Entlastung. Mit fachlicher und psychologischer Unterstützung leisten wir unseren Anteil zum Gelingen einer Fahrprüfung. Gemeinsam mit Ihnen legen wir eine auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Strategie fest und sorgen dafür, dass Sie auf dem schnellsten und sichersten Weg Ihre Prüfung bestehen.

Wir sehen uns als Ihren persönlichen Berater und betreuen Sie bis zur Fahrprüfung, als wären wir selber die Fahrschüler. Unser Team ist unerschöpflich und macht oft auch das Unmögliche möglich. Hindernissen gehen wir nicht aus dem Weg – wir lösen sie in menschlicher sowohl in psychologischer Hinsicht.

Mehr als nur Worte!

Wir sind ehrlich, transparent und offen und vertreten moralische Werte. In erster Linie vetreten wir Ihre Interessen und übernehmen Verantwortung gegenüber unseren Kunden. Mit ehrlicher Absicht strahlen wir Freude und Freundlichkeit aus, am Telefon sowie auch im persönlichen Kontakt.

 

Lernfahrten ab 17 Jahren: Regelung für 2003er Jahrgang

Ab 2021 können 17-Jährige Lernfahrten mit Personenwagen machen, um länger begleitet Fahrerfahrung zu sammeln. An seiner Sitzung vom 3. Juli ergänzte der Bundesrat die Übergangsbestimmung zu dieser Massnahme, damit Personen mit Jahrgang 2003 die Autoprüfung weiterhin mit 18 Jahren ablegen können.

Ende 2018 beschloss der Bundesrat, dass unter 20-Jährige neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen müssen, bevor sie die praktische Autoprüfung machen dürfen. Damit wird die Verkehrssicherheit erhöht: Je mehr begleitete Lernfahrten vor der praktischen Prüfung stattfinden, desto kleiner ist danach das Unfallrisiko. Damit der Führerausweis trotzdem mit 18 Jahren erworben werden kann, hat der Bundesrat das Alter für den Erwerb des Lernfahrausweises auf 17 Jahre gesenkt.

Nun hat er die Übergangsbestimmung zu dieser Neuregelung ergänzt: Personen mit Jahrgang 2003 können den Lernfahrausweis ab dem 1. Januar 2021 mit 17 Jahren erwerben. Erhalten sie den Lernfahrausweis noch im Jahr 2021, dürfen sie die Autoprüfung ab dem 18. Geburtstag ablegen, auch wenn sie den Lernfahrausweis noch nicht zwölf Monate besitzen. Ohne diese Ergänzung hätten Personen mit Jahrgang 2003, die früh im Jahr Geburtstag haben, ab 2021 den Führerausweis wegen der einjährigen Lernphase erst mit knapp 19 Jahren erwerben können.

Personen mit Jahrgang 2003, die den Lernfahrausweis erst 2022 oder später erwerben, müssen die zwölfmonatige Lernphase durchlaufen.

Personen mit Jahrgang 2002 müssen den Lernfahrausweis noch im 2020 erwerben, falls sie keine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen wollen.

 

 

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